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Schwimmbetrieb für Vereinsmitglieder ab 15.06.2021

Nach langer Corona-bedingter Pause unserer Vereinsaktivitäten können die Wassersportfreunde das Schwimmangebotes endlich wieder teilweise aufnehmen!


Grundsätzlich ist das Hallenbad Süd ab Montag, 15.06.2021, für die Vereine unter den bekannten strengen Auflagen geöffnet. Die Öffentlichkeit konnte bereits ab Montag das Südbad unter Einhaltung der Regeln nutzen.


Wir beginnen das Schwimmangebot für die Sparten Breitenportschwimmen Erwachsene und Wasserball.


Die Durchführung der Vereins-Schwimmstunden in den anderen Sparten / Aktiven-Gruppen ist für die Zeit nach den Sommerferien geplant.


Um das bekannte Infektionsrisiko von Vereinsmitgliedern, ÜbungsleiterInnen, TrainerInnen und Aufsichtspersonal gering zu halten, sind von offizieller Seite, wie bekannt und im letzten Jahr bereits durchgeführt, weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und Abstandsregeln erlassen worden: Demnach dürfen Erwachsene ohne „Gruppenbildung“ und „Aufschwimmen auf minimal 1,5m“ während der Vereinsstunden Bahnen schwimmen. Im Südbad werden die Leinen für die 6 Bahnen eingehängt, auf denen maximal jeweils 10 Personen schwimmen können. Somit können sich maximal 60 Personen im Sportbecken aufhalten.


Personenbezogene Daten werden, wie bereits im letzten Jahr durchgeführt, im Außenbereich abgegeben.


Zusätzlich besteht für die Benutzung des Hallenbades eine

grundsätzliche Test- oder Nachweispflicht


Besucher müssen einen für 48 Stunden gültigen negativen Schnell- oder Selbsttest nach §4Abs. 4 der CoronSchVO NRW vorlegen oder einen Impfpass mit einer 14 Tage zurückliegenden Zweitimpfung gegen das Sars-CoV2 Virus oder einer sogenannten „Genesen-Bescheinigung“ vorweisen.


Nach dem Schwimmen können die Duschen genutzt werden. Das Hallenbad wird durch den Notausgang zur Südstraße verlassen



Hygiene und Abstandsregeln im Überblick:

1) 1,5 Meter Abstand auf dem gesamten Südbadgelände

2) In den Sammelumkleideräumen ist ebenfalls 1,5m Abstand einzuhalten, zügiges Umkleiden.

3) Mit Masken und dem 1, 5 Meter Abstand ist das Bad zu betreten und nach dem Umkleiden darf vor dem Schwimmen nur jede zweite Dusche aufgesucht werden

4) Maskenpflicht bis vor dem Schwimmbecken.

5) Trainer und Übungsleiter tragen die Masken während des gesamten Aufenthaltes im Südbad.

6) Taschen sind im Abstand von 2 Metern auf den vorhandenen Markierungen abzustellen.

7) Kein Springen und Festhalten vom und am Beckenrand.

8) Reines Bahnenschwimmen mit 3 Metern Abstand zum Vordermann, kein Überholen erlaubt, wenn Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.

9) Für die Wasserballer sind Trainingseinheiten mit max. 12 Personen möglich

10) Beim Techniktraining können, in Kleingruppen mit maximal 6 Athleten, auch Spielzüge bzw. einfache Spielsituationen eingeübt werden, bei denen es unter Wasser zu kurzen Kontakten kommen kann. Es muss sichergestellt werden, dass an der Wasseroberfläche der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.

11) Bei Nutzung der Tore ist darauf zu achten, dass die gleichen Personen die Tore auf- und abbauen. Bälle und Trainingsmaterialien sind vor und nach deren Nutzung mit Einmalhandschuhen zu transportieren.


Bei Verstoß gegen die Regeln muss damit gerechnet werden, dass der Verein für die Zeit “Hausverbot“ erhält oder sogar das Südbad für alle Vereine gesperrt wird.


Wir danken für euer Verständnis und wünschen euch beste Gesundheit, Impferfolge und alles Gute bis zum Wiedersehen.



Euer Vorstand der Wassersportfreunde

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